Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars wird der Schülerkreis mit
der Erteilung von Förder- und Nachhilfestunden bevollmächtigt.
Eine Dauer des Unterrichts hängt von den Bedürfnissen und
Lernschwierigkeiten des Schülers ab. Damit jedoch eine effiziente
Förderung möglich ist, wird eine Mindestvertragsdauer von 2 Monaten
festgesetzt. Ausnahmen werden speziell festgelegt und aufgeführt.
Der unterzeichnenden Person entstehen durch diesen Vertrag
monatliche Kosten der Inanspruchnahme der Förderstunden. Die
monatlichen Gebühren sind einheitlich festgelegt. Über Abweichungen
entscheidet die Geschäftsleitung in Anbetracht der familiären
Situation.
Die monatlich errechneten Kosten für die Unterrichtsstunden sind zu
Beginn des Folgemonats zu begleichen.
Mit der Anmeldung wird die regelmässige Teilnahme des Schülers am
Unterricht zu den vereinbarten Zeiten verpflichtend. Bei
entschuldigtem Fehlen des Schülers am Unterricht werden die
versäumten Lektionen am Ende des Monats verrechnet und können
entsprechend vor- oder nachgeholt werden. Die Entschuldigung muss
bis spätestens am Vorabend des Unterrichtstages bei der Lehrperson
erfolgen.
Unentschuldigtes Fehlen kann aus organisatorischen Gründen nicht
berücksichtigt werden. Dem Auftraggeber entstehen die Kosten
entsprechend der besuchten Lektionen. Die Förderung des Schülers
erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen der Lehrkräfte des
Schülerkreises. Bei der Vermittlung und Anwendung falschen
fachlichen oder pädagogischen Wissens ist der/die
Erziehungsberechtigte/en berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen.
Bei gravierendem Fehlverhalten des Schülers im Unterricht ist der
Lehrer berechtigt, den Schüler vom Unterricht auszuschliessen. Für
die Kosten kommt der/die Erziehungsberechtigte/en auf.
Mutwilliges Zerstören von Mobiliar und Schulmaterial durch den
Schüler, welches Eigentum des Schülerkreises oder anderer
öffentlicher/privater Institutionen ist, wird in Rechnung der
Erziehungsberechtigten gestellt.
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nach
Ablauf der Mindestförderdauer (vgl. 2) auf Ende des folgenden Monats
gekündigt werden.